Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt vereinbarte Kosten, wenn Versicherte ihre rechtlichen Interessen durchsetzen oder sich gegen Ansprüche verteidigen müssen. Sie kann beispielsweise bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, nach einem Verkehrsunfall, bei einem Mietstreit oder bei Problemen mit einem Kaufvertrag helfen.
Allerdings bezahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht jeden Rechtsstreit. Familienrecht, Erbrecht, Bauvorhaben, Kapitalanlagen und bereits bestehende Konflikte sind häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert. Zudem gelten in vielen Leistungsbereichen Wartezeiten.
Ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, hängt deshalb vor allem von den persönlichen Risiken ab. Berufstätige können vom Berufsrechtsschutz profitieren, Autofahrer vom Verkehrsrechtsschutz und Mieter vom Wohnrechtsschutz. Entscheidend ist nicht der günstigste Beitrag, sondern ein Tarif, der die tatsächlich benötigten Bereiche zuverlässig abdeckt.
Rechtsschutzversicherung im Überblick
| Merkmal | Typische Regelung |
| Aufgabe | Übernahme vereinbarter Kosten eines Rechtsstreits |
| Wichtige Bausteine | Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen |
| Kosten | Je nach Tarif, Personenkreis und Leistungen etwa 250 bis über 900 Euro jährlich |
| Selbstbeteiligung | Häufig 150 bis 300 Euro je Rechtsschutzfall |
| Wartezeit | Oft drei Monate, teilweise länger |
| Versicherungssumme | Mindestens 300.000 Euro, besser eine Million Euro oder unbegrenzt |
| Anwaltswahl | Grundsätzlich freie Anwaltswahl |
| Rückwirkender Schutz | Normalerweise nicht möglich |
| Bestehender Streit | Grundsätzlich nicht versichert |
| Familienmitglieder | Je nach Single-, Paar- oder Familientarif |
| Auslandsschutz | Abhängig vom Tarif zeitlich und finanziell begrenzt |
| Kündigung | Frist und Vertragslaufzeit ergeben sich aus den Bedingungen |
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung schützt nicht vor rechtlichen Problemen. Sie reduziert vielmehr das finanzielle Risiko, das durch eine anwaltliche Beratung, ein Gerichtsverfahren oder andere notwendige Schritte entstehen kann.
Nach § 125 Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer die vereinbarten Leistungen erbringen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers erforderlich sind. Der genaue Umfang ergibt sich jedoch aus dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung.
Ein Komplettpaket gibt es nicht automatisch. Versicherte stellen ihren Schutz meistens aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Vermieterrechtsschutz
- spezielle Erweiterungen für Selbstständige oder Unternehmen
Ein Tarif mit den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr deckt daher nicht zwingend Streitigkeiten mit dem Vermieter ab. Dafür wird häufig zusätzlich der Baustein Wohnen benötigt.
Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung?
Liegt ein versicherter Rechtsschutzfall vor und erteilt der Versicherer eine Deckungszusage, übernimmt er üblicherweise die notwendigen Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Dazu können gehören:
- gesetzliche Gebühren des eigenen Rechtsanwalts
- Gerichtskosten
- Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
- Entschädigungen für Zeugen
- Kosten eines Gerichtsvollziehers
- Kosten der Gegenseite, wenn der Versicherte sie tragen muss
- Kosten einer vereinbarten Mediation
- Strafkautionen als zinsloses Darlehen
- Übersetzungs- und Reisekosten bei versicherten Auslandsverfahren
Die Erstattung der Anwaltskosten orientiert sich häufig an den gesetzlichen Gebühren. Schließt der Versicherte mit seinem Anwalt eine höhere Vergütungsvereinbarung, muss er den Mehrbetrag möglicherweise selbst bezahlen.
Außerdem kann sich die Deckungszusage zunächst nur auf eine außergerichtliche Tätigkeit beziehen. Wird später eine Klage erforderlich, sollte der Versicherungsschutz für das Gerichtsverfahren erneut bestätigt werden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro. Besser sind eine Million Euro oder ein Tarif mit unbegrenzter Deckung. Verbraucherzentrale
Welche Arten der Rechtsschutzversicherung gibt es?
Privatrechtsschutz
Der Privatrechtsschutz deckt ausgewählte rechtliche Auseinandersetzungen des privaten Alltags ab. Dazu können unter anderem Streitigkeiten aus Kauf-, Reise-, Dienstleistungs- oder Versicherungsverträgen gehören.
Typische Beispiele sind:
- ein Händler verweigert die Gewährleistung
- eine gebuchte Reise wird nicht vertragsgemäß durchgeführt
- eine private Versicherung lehnt eine berechtigte Leistung ab
- nach einem Schaden entstehen Streitigkeiten über Schadensersatz
- ein Nachbar verursacht einen versicherten Konflikt
Welche Vertragsarten eingeschlossen sind, unterscheidet sich erheblich. Besonders günstige Basistarife enthalten teilweise größere Leistungslücken.
Berufsrechtsschutz
Der Berufsrechtsschutz ist für Arbeitnehmer besonders wichtig. Er hilft beispielsweise bei Streitigkeiten über:
- Kündigung oder Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Gehalt und Überstunden
- Urlaub
- Versetzung
- Mobbing
- betriebliche Altersversorgung
Der Baustein wird meistens nur gemeinsam mit dem Privatrechtsschutz angeboten.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst – unabhängig davon, wer das Verfahren gewinnt. Dadurch kann Berufsrechtsschutz bereits bei einem Kündigungsschutzprozess finanziell relevant werden.
Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer und Unternehmer benötigen häufig einen besonderen beruflichen oder gewerblichen Rechtsschutz. Ein gewöhnlicher Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer reicht dafür normalerweise nicht aus.
Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz hilft bei rechtlichen Problemen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Versichert sein können der Versicherungsnehmer, mitversicherte Familienmitglieder und je nach Tarif die berechtigten Fahrer oder Insassen versicherter Fahrzeuge.
Typische Fälle sind:
- Durchsetzung von Schadensersatz nach einem Unfall
- Streit mit einer Kfz-Werkstatt
- Ärger beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs
- Verteidigung in einem Bußgeldverfahren
- Auseinandersetzungen über den Führerschein
- strafrechtliche Vorwürfe nach einem Verkehrsunfall
Beim Verkehrsrechtsschutz besteht nach Unfällen häufig keine Wartezeit. Vorsätzliche Verkehrsdelikte sind jedoch nicht versichert. Bei bestimmten Vorwürfen kann zunächst vorläufiger Schutz bestehen, bis ein Gericht Vorsatz rechtskräftig feststellt.
Ein Verkehrsrechtsschutz ist nicht mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zu verwechseln. Die Kfz-Haftpflicht reguliert berechtigte Ansprüche anderer Personen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Der Verkehrsrechtsschutz hilft dagegen bei der Durchsetzung eigener rechtlicher Interessen.
Mietrechtsschutz und Wohnrechtsschutz
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist für Mieter sowie selbstnutzende Eigentümer erhältlich. Er kann beispielsweise folgende Konflikte abdecken:
- Mieterhöhung
- Nebenkostenabrechnung
- Mietkaution
- Wohnungsmängel
- Kündigung des Mietvertrags
- Eigenbedarfskündigung
- Streit mit Nachbarn
- Auseinandersetzungen mit der Eigentümergemeinschaft
Der Baustein muss häufig zusätzlich abgeschlossen werden. Meist gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Ein Streit, der beim Vertragsabschluss bereits bestand oder erkennbar war, wird normalerweise nicht übernommen. Finanztip
Vermieterrechtsschutz
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, benötigt einen speziellen Vermieterrechtsschutz. Der normale Wohnrechtsschutz für die selbst genutzte Immobilie genügt nicht.
Versicherbar sind je nach Tarif unter anderem Streitigkeiten wegen ausbleibender Miete, Beschädigungen, Kündigungen, Räumungsklagen oder Betriebskosten. Der Beitrag richtet sich häufig nach der Zahl der Wohneinheiten oder der Jahresbruttomiete.
Was ist nicht versichert?
Die konkreten Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen. Besonders häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung folgende Fälle nicht oder nur eingeschränkt:
- Streitigkeiten, die vor dem Versicherungsbeginn entstanden sind
- Konflikte während der Wartezeit
- vorsätzlich begangene Straftaten
- Scheidungs- und Unterhaltsverfahren
- erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Streit beim Hausbau oder bei größeren baulichen Veränderungen
- spekulative Kapitalanlagen
- Streit zwischen gemeinsam versicherten Personen
- Verfahren vor internationalen oder überstaatlichen Gerichten
- aktive Teilnahme an Krieg, Aufruhr oder ähnlichen Ereignissen
- gewerbliche Streitigkeiten in einem privaten Tarif
- Streit gegen die eigene Rechtsschutzversicherung, sofern dafür kein Schutz besteht
Im Familien- und Erbrecht bieten viele Tarife lediglich eine erste anwaltliche Beratung. Die anschließende außergerichtliche Vertretung oder ein Gerichtsverfahren bleibt dann ausgeschlossen.
Bauherren sollten besonders vorsichtig sein. Der sogenannte Baurisikoausschluss kann nicht nur den Neubau betreffen, sondern je nach Bedingungen auch den Grundstückskauf, die Baufinanzierung oder umfangreiche Umbauten.
Wie lange ist die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung?
Bei vielen Leistungsarten beträgt die Wartezeit drei Monate. Teilweise sehen Tarife eine längere Frist von sechs Monaten vor. Während dieser Zeit besteht für neu entstehende Konflikte im betroffenen Bereich noch kein Versicherungsschutz.
Eine Wartezeit gibt es häufig im:
- Arbeitsrechtsschutz
- Mietrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz
- Sozialrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz
Bei Verkehrsunfällen, Schadensersatzansprüchen und bestimmten strafrechtlichen Vorwürfen verzichten viele Tarife auf eine Wartezeit.
Wer ohne Unterbrechung von einem anderen Versicherer zu einem gleichwertigen Tarif wechselt, kann die Wartezeit häufig vermeiden. Dafür sollte der alte Vertrag jedoch erst beendet werden, wenn Beginn und Umfang des neuen Schutzes bestätigt sind.
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?
Ja, einzelne Leistungsbereiche oder Sondertarife werden ohne Wartezeit angeboten. Einen umfassenden Rechtsschutz ohne Wartezeit gibt es jedoch normalerweise nicht.
Vor allem bedeutet „ohne Wartezeit“ nicht automatisch „rückwirkend“. War ein Konflikt bei Vertragsabschluss bereits vorhanden oder absehbar, bleibt er gewöhnlich ausgeschlossen. Ein Abschluss nach Erhalt einer Kündigung, Mieterhöhung oder Klage kommt daher meistens zu spät.
Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen
Eine klassische Rechtsschutzversicherung lässt sich grundsätzlich nicht für einen bereits begonnenen Streit rückwirkend abschließen. Versicherbar sind ungewisse Ereignisse, nicht bereits feststehende Kostenfälle.
Ein Konflikt gilt außerdem nicht zwingend erst mit der Klage als entstanden. Entscheidend kann die erste behauptete Pflichtverletzung sein. Das könnte beispielsweise eine falsche Abrechnung, eine ausbleibende Zahlung oder ein anderer Verstoß sein, der lange vor dem Gerichtsverfahren liegt.
Einige Anbieter werben mit rückwirkendem Schutz in eng begrenzten Bereichen. Solche Angebote sind häufig teuer, unterliegen strengen Voraussetzungen und decken nicht jeden bestehenden Fall ab.
Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung 2026?
Die Kosten hängen von den versicherten Bausteinen, dem Familientarif, dem Beruf, der Selbstbeteiligung und den Zusatzleistungen ab.
Eine Untersuchung der Stiftung Warentest vom Juni 2026 nennt für untersuchte Rechtsschutzpakete mit 150 Euro Selbstbeteiligung Jahresbeiträge zwischen 251 und 978 Euro. Stiftung Warentest
Als grobe Orientierung gelten folgende Größenordnungen:
| Versicherungsschutz | Mögliche Jahreskosten |
| Einfacher Verkehrsrechtsschutz | etwa 70 bis 180 Euro |
| Privat- und Berufsrechtsschutz | etwa 180 bis 400 Euro |
| Privat, Beruf und Verkehr | etwa 250 bis 600 Euro |
| Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen | etwa 300 bis 700 Euro |
| Leistungsstarke Premiumtarife | teilweise mehr als 900 Euro |
Diese Beträge sind keine festen Tarifpreise. Ein konkretes Angebot kann abhängig von Wohnort, Personenkreis, Zahlungsweise und Versicherer deutlich davon abweichen.
Eine jährliche Zahlung ist häufig günstiger als eine monatliche Ratenzahlung.
Wie funktioniert die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Versicherte pro Rechtsschutzfall selbst tragen. Üblich sind beispielsweise:
- keine Selbstbeteiligung
- 150 Euro
- 250 Euro
- 300 Euro
- 500 Euro
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meistens den Versicherungsbeitrag. Allerdings sollte sie so gewählt werden, dass sie im Ernstfall problemlos bezahlt werden kann.
Ein Tarif mit 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung bietet häufig einen brauchbaren Kompromiss. Manche Versicherer reduzieren die Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren oder verzichten darauf, wenn Versicherte eine telefonische Beratung, Mediation oder einen empfohlenen Vertragsanwalt nutzen.
Wer ist über die Rechtsschutzversicherung versichert?
Das hängt vom gewählten Tarif ab.
Ein Singletarif schützt hauptsächlich den Versicherungsnehmer. Ein Paar- oder Familientarif kann zusätzlich folgende Personen einschließen:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- im Haushalt lebende Partner
- minderjährige Kinder
- volljährige unverheiratete Kinder während Schule, Studium oder erster Ausbildung
- mitunter Eltern oder weitere Angehörige im gemeinsamen Haushalt
Altersgrenzen, Wohnsitzvoraussetzungen und Regelungen für berufstätige Kinder unterscheiden sich. Deshalb sollten Familien prüfen, wann der Schutz für erwachsene Kinder endet.
Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Eine Rechtsschutzversicherung ist keine existenziell notwendige Versicherung wie die Privathaftpflicht. Dennoch kann sie sinnvoll sein, wenn ein realistisches Risiko für teure Rechtsstreitigkeiten besteht.
Besonders interessant ist sie für:
- Arbeitnehmer mit erhöhtem Kündigungs- oder Konfliktrisiko
- Vielfahrer und Berufspendler
- Mieter in angespannten Wohnungsmärkten
- Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses
- Personen, die finanzielle Risiken eines Prozesses nicht selbst tragen möchten
- Familien mit mehreren versicherten Personen
- Menschen mit häufigen Vertrags- oder Leistungsbeziehungen
Weniger dringend ist sie möglicherweise für Personen, die ausreichende Rücklagen besitzen, nur geringe rechtliche Risiken haben oder bereits über Verbände Schutz erhalten.
Mietervereine, Gewerkschaften, Berufsverbände und Automobilclubs bieten ihren Mitgliedern teilweise Rechtsberatung oder begrenzten Rechtsschutz. Diese Leistungen können eine Versicherung ergänzen oder in einzelnen Bereichen ersetzen.
Rechtsschutzversicherung vergleichen: wichtige Kriterien
Ein guter Vergleich sollte nicht allein auf den Jahresbeitrag schauen. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
- Passende Leistungsbausteine: Versichern Sie nur Bereiche, die zu Ihrer Lebenssituation passen.
- Ausreichende Deckungssumme: Empfehlenswert sind mindestens 300.000 Euro, besser eine Million Euro oder unbegrenzter Schutz.
- Kurze Wartezeiten: Prüfen Sie, welche Leistungsarten sofort und welche erst später gelten.
- Faire Selbstbeteiligung: 150 bis 300 Euro sind für viele Haushalte praktikabel.
- Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit: Diese Klausel kann bei lange zurückliegenden, zunächst unbekannten Pflichtverletzungen wichtig sein.
- Stichentscheid: Lehnt der Versicherer wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten ab, sollte eine anwaltliche Stellungnahme als Stichentscheid möglich sein.
- Außergerichtlicher Schutz: Ein Tarif sollte nicht erst ab einer Klage leisten.
- Widerspruchsverfahren: Im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht sollte möglichst bereits das vorgeschaltete Verfahren versichert sein.
- Mediation: Eine Kostenübernahme kann helfen, Konflikte schneller zu lösen.
- Auslandsschutz: Reisende sollten Geltungsdauer, Deckungssumme und mögliche Kautionen prüfen.
- Familienregelung: Partner und Kinder müssen im Versicherungsschein korrekt berücksichtigt sein.
- Versichererwechsel: Ein nahtloser Übergang verhindert neue Schutzlücken.
Was tun bei einem Rechtsschutzfall?
Versicherte sollten nicht sofort kostenpflichtige Schritte einleiten. Sinnvoll ist folgender Ablauf:
- Unterlagen und zeitlichen Ablauf des Konflikts sammeln.
- Schaden beziehungsweise Rechtsschutzfall beim Versicherer melden.
- Versicherungsnummer und betroffenen Leistungsbereich angeben.
- Vor Beauftragung eines Anwalts eine Deckungszusage anfordern.
- Umfang der Zusage schriftlich bestätigen lassen.
- Erst danach weitere kostenpflichtige Schritte abstimmen.
Versicherte dürfen ihren Rechtsanwalt grundsätzlich frei wählen. Dieses Recht ergibt sich aus § 127 Versicherungsvertragsgesetz. Der Versicherer kann eine Kanzlei empfehlen, darf eine freie Wahl aber nicht vollständig ausschließen.
Wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherer recht hat. Zunächst sollte eine schriftliche und nachvollziehbare Begründung verlangt werden.
Mögliche Ablehnungsgründe sind:
- der Baustein wurde nicht vereinbart
- der Konflikt entstand vor Vertragsbeginn
- die Wartezeit war noch nicht abgelaufen
- ein Ausschluss greift
- die Versicherung sieht keine hinreichende Erfolgsaussicht
- die Kosten stehen nach Ansicht des Versicherers außer Verhältnis zum Ziel
Bei einer Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten kann je nach Bedingungen ein Stichentscheid oder Schiedsgutachterverfahren infrage kommen. Außerdem können sich Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Er ist eine anerkannte außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle. Versicherungsombudsmann
Kann man die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Eine private Rechtsschutzversicherung ist nicht vollständig steuerlich absetzbar. Der Beitragsanteil, der auf den Berufsrechtsschutz entfällt, kann bei Arbeitnehmern jedoch grundsätzlich als Werbungskosten infrage kommen.
Dafür sollte der Versicherer den beruflichen Beitragsanteil gesondert ausweisen. Der private, verkehrsrechtliche oder mietrechtliche Anteil lässt sich normalerweise nicht als Werbungskosten ansetzen.
Selbstständige können Beiträge für einen betrieblich veranlassten Rechtsschutz gegebenenfalls als Betriebsausgaben berücksichtigen. Bei gemischt genutzten Verträgen ist eine nachvollziehbare Aufteilung erforderlich. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine steuerliche Beratung.
Rechtsschutzversicherung kündigen oder wechseln
Die ordentliche Kündigungsfrist liegt abhängig vom Vertrag häufig zwischen einem und drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Maßgeblich sind der Versicherungsschein und die aktuellen Bedingungen.
Ein Sonderkündigungsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen, beispielsweise:
- nach einem regulierten Rechtsschutzfall
- nach einer unberechtigten Leistungsablehnung
- nach bestimmten Beitragserhöhungen
- bei mehreren Versicherungsfällen innerhalb eines festgelegten Zeitraums
Auch der Versicherer kann nach Versicherungsfällen kündigen. Wer bereits mehrere Streitfälle gemeldet hat, findet anschließend möglicherweise schwerer einen neuen Vertrag.
Vor einem Wechsel sollte deshalb zuerst die verbindliche Annahme des neuen Versicherers vorliegen. Außerdem müssen beide Verträge nahtlos ineinandergreifen, damit keine neue Wartezeit oder Deckungslücke entsteht.
Fazit: Die richtige Rechtsschutzversicherung auswählen
Eine Rechtsschutzversicherung kann vor hohen Anwalts- und Prozesskosten schützen. Sie ist besonders sinnvoll, wenn Konflikte im Beruf, im Straßenverkehr oder rund um die Wohnung erhebliche finanzielle Folgen haben könnten.
Allerdings entscheidet das Kleingedruckte darüber, ob die Versicherung tatsächlich zahlt. Bereits bestehende Streitigkeiten, vorsätzliches Handeln, Bauvorhaben sowie viele familien- und erbrechtliche Verfahren bleiben regelmäßig ausgeschlossen.
Ein guter Tarif bietet die individuell benötigten Bausteine, eine hohe Versicherungssumme, kurze Wartezeiten und eine bezahlbare Selbstbeteiligung. Vor dem Abschluss sollten Verbraucher daher mehrere Angebote anhand ihrer Leistungen vergleichen – nicht nur anhand des Preises.
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Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Die beste Rechtsschutzversicherung passt zu den persönlichen Risiken. Arbeitnehmer benötigen häufig Privat- und Berufsrechtsschutz, Autofahrer zusätzlich Verkehrsrechtsschutz und Mieter den Baustein Wohnen. Ein allgemeiner Testsieger muss deshalb nicht für jeden Haushalt die beste Wahl sein.
Umfangreiche Pakete kosten häufig etwa 250 bis 700 Euro pro Jahr. Sehr leistungsstarke Tarife können teurer sein. Stiftung Warentest ermittelte 2026 bei untersuchten Paketen mit 150 Euro Selbstbeteiligung eine Spanne von 251 bis 978 Euro jährlich.
Die Rechtsschutzversicherung greift, wenn der betroffene Bereich versichert ist, der Rechtsschutzfall nach Vertragsbeginn und Wartezeit eingetreten ist und kein Ausschluss besteht. Vor kostenpflichtigen Schritten sollte eine Deckungszusage eingeholt werden.
In vielen Bereichen gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Manche Tarife verlangen sechs Monate, während Verkehrsunfälle und bestimmte Schadensersatzfälle oft sofort versichert sind.
Ein vereinbarter Berufsrechtsschutz kann die Kosten einer Auseinandersetzung über eine Kündigung übernehmen. Die Kündigung oder die zugrunde liegende Pflichtverletzung darf jedoch grundsätzlich nicht vor Versicherungsbeginn beziehungsweise während der Wartezeit erfolgt sein.
Die eigentlichen Kosten eines Scheidungsverfahrens werden von klassischen Tarifen meistens nicht übernommen. Häufig ist nur eine erste anwaltliche Beratung oder eine begrenzte Mediation versichert.
Ein Abschluss ist jederzeit möglich, schützt aber normalerweise nur vor zukünftigen Konflikten. Für einen bereits bestehenden oder erkennbar bevorstehenden Rechtsstreit zahlt eine neu abgeschlossene Versicherung in der Regel nicht.
Nein. Versicherte haben grundsätzlich das Recht auf freie Anwaltswahl. Einige Tarife bieten jedoch finanzielle Vorteile, wenn eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei genutzt wird.
Mit der Deckungszusage bestätigt die Versicherung, dass sie die Kosten eines konkreten Rechtsschutzfalls im genannten Umfang übernimmt. Die Selbstbeteiligung sowie nicht versicherte Mehrkosten bleiben davon ausgenommen.
Ein Tarif ohne Selbstbeteiligung bietet Komfort, kostet aber meistens deutlich mehr. Für viele Versicherte ist eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 300 Euro wirtschaftlicher.
