Dürfen Zeugen Jehovas Eigentum besitzen? Die kurze Antwort lautet: Ja. Mitglieder der Zeugen Jehovas dürfen ein eigenes Haus, eine Wohnung, ein Auto, Geld, Grundstücke und anderes persönliches Vermögen besitzen. Es gibt für gewöhnliche Mitglieder kein allgemeines religiöses Gebot, ihr Eigentum aufzugeben oder in Armut zu leben.
Die Glaubensgemeinschaft warnt allerdings vor Materialismus und davor, Geld oder Besitz zum wichtigsten Ziel des Lebens zu machen. Das ist ein entscheidender Unterschied: Eigentum selbst ist nicht verboten, eine übermäßige Fixierung auf Reichtum wird jedoch kritisch gesehen.
Dürfen Zeugen Jehovas Eigentum besitzen? Die wichtigsten Fakten
| Frage | Antwort |
| Dürfen Zeugen Jehovas ein Haus besitzen? | Ja |
| Dürfen sie eine Eigentumswohnung besitzen? | Ja |
| Dürfen sie Geld sparen? | Ja |
| Dürfen sie ein Auto besitzen? | Ja |
| Dürfen sie Grundstücke besitzen? | Ja |
| Dürfen sie erben? | Ja |
| Müssen Mitglieder ihr Vermögen abgeben? | Nein |
| Müssen Zeugen Jehovas arm leben? | Nein |
| Sind Spenden vorgeschrieben? | Nach eigenen Angaben nein, sie erfolgen freiwillig |
| Darf auch die Religionsgemeinschaft Immobilien besitzen? | Ja |
Gibt es bei Jehovas Zeugen ein Verbot von Privateigentum?
Nein. Ein allgemeines Verbot von Privateigentum gehört nicht zur Glaubenslehre der Zeugen Jehovas.
Die offiziellen Veröffentlichungen der Religionsgemeinschaft vertreten ausdrücklich die Auffassung, dass ein Christ nicht in Armut leben muss. In einem Beitrag mit dem Titel „Müssen Christen arm sein?“ heißt es sinngemäß, Wohlstand an sich werde in der Bibel nicht verurteilt. Entscheidend sei vielmehr die persönliche Einstellung zu Geld und Besitz.
Damit unterscheidet sich die Lehre deutlich von religiösen Lebensformen, bei denen einzelne Ordensmitglieder persönliche Armut geloben.
Ein gewöhnlicher Zeuge Jehovas kann deshalb beispielsweise:
- eine Immobilie kaufen,
- ein Unternehmen besitzen,
- Geld auf einem Bankkonto haben,
- Wertgegenstände besitzen,
- Vermögen aufbauen,
- Eigentum verkaufen,
- etwas verschenken oder
- Vermögen erben.
Seine Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas ändert grundsätzlich nichts an diesen privaten Eigentumsrechten.
Dürfen Zeugen Jehovas ein eigenes Haus besitzen?
Ja. Zeugen Jehovas dürfen ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen.
Auch in Veröffentlichungen der Gemeinschaft wird ganz selbstverständlich von Häusern und Wohnungen ihrer Mitglieder gesprochen. So berichtete JW.org beispielsweise nach einem Erdbeben in Japan über die Reparatur von mehr als 300 Häusern und Wohnungen von Glaubensangehörigen.
Ein Eigenheim widerspricht daher nicht automatisch dem Glauben.
Allerdings legen Zeugen Jehovas nach ihrer eigenen religiösen Literatur Wert darauf, dass materielle Ziele nicht wichtiger werden als ihr Glaube. Ein teures Haus oder ein großes Vermögen stellt deshalb nicht allein wegen seines Wertes einen Regelverstoß dar. Kritisiert wird vielmehr eine Lebensweise, bei der das Streben nach Reichtum den Mittelpunkt des Lebens bildet.
Wie stehen Zeugen Jehovas zu Reichtum und Geld?
Ihre Haltung lässt sich mit einem Satz zusammenfassen:
Geld zu besitzen ist erlaubt – Geld zum Lebensinhalt zu machen soll vermieden werden.
Die offizielle Literatur verweist dabei auf biblische Aussagen zur „Geldliebe“ und unterscheidet diese ausdrücklich vom bloßen Besitz von Geld.
Nach der Darstellung auf JW.org gab es bereits in biblischer Zeit sowohl arme als auch wohlhabende Gläubige. Reichtum allein wird dort deshalb nicht als Beweis für einen schlechten Glauben betrachtet. Wohlhabende Christen werden stattdessen dazu aufgefordert, großzügig zu sein und ihre Sicherheit nicht ausschließlich aus ihrem Vermögen abzuleiten.
Das bedeutet auch: Zwei Mitglieder der Zeugen Jehovas können wirtschaftlich völlig unterschiedlich leben. Einer kann zur Miete wohnen und wenig besitzen, während ein anderer ein Haus, ein Unternehmen und erhebliche Ersparnisse hat.
Müssen Zeugen Jehovas ihr Eigentum der Organisation übertragen?
Nein, für normale Mitglieder besteht keine allgemeine Verpflichtung, privates Eigentum an die Religionsgemeinschaft zu übertragen.
Wer Zeuge Jehovas wird, muss sein Haus, sein Bankkonto oder andere Vermögenswerte nicht automatisch der Organisation überschreiben.
Auch Spenden werden nach offizieller Darstellung freiwillig geleistet. Jehovas Zeugen erklären, dass sie weder einen verpflichtenden Zehnten noch eine klassische Kirchenkollekte erheben. Höhe und Häufigkeit einer Spende sollen dem Einzelnen überlassen bleiben.
Das ist wichtig, weil zwei unterschiedliche Dinge häufig miteinander verwechselt werden:
Privates Eigentum eines Mitglieds gehört der betreffenden Person.
Eigentum einer Rechtskörperschaft der Zeugen Jehovas gehört dagegen der entsprechenden religiösen Organisation oder Körperschaft.
Beides ist rechtlich nicht dasselbe.
Besitzen Jehovas Zeugen selbst Immobilien?
Ja. Auch die Religionsgemeinschaft besitzt beziehungsweise nutzt umfangreiche Immobilien für ihre religiösen Aktivitäten.
Dazu gehören unter anderem Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude und andere Einrichtungen. Auf der offiziellen Website wird beispielsweise ein „Kongresssaal von Jehovas Zeugen“ ausdrücklich als Gebäude im Eigentum von Jehovas Zeugen beschrieben.
International hat die Gemeinschaft außerdem in der Vergangenheit große Immobilien gekauft, gebaut und wieder verkauft. JW.org berichtete beispielsweise selbst über den Verkauf eines größeren Gebäudes in Brooklyn, das zuvor jahrzehntelang von Jehovas Zeugen genutzt worden war.
Die Religionsgemeinschaft finanziert ihre weltweiten Aktivitäten nach eigenen Angaben hauptsächlich über freiwillige Spenden. Dazu zählen auch Bau und Unterhalt religiöser Einrichtungen.
Wie ist das Eigentum der Zeugen Jehovas in Deutschland geregelt?
In Deutschland muss zusätzlich zwischen einem einzelnen Gläubigen und der Religionsgemeinschaft als juristischer Körperschaft unterschieden werden.
Jehovas Zeugen in Deutschland sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die erstmalige Verleihung dieses Status erfolgte 2006 in Berlin. Seit Januar 2017 besteht der Körperschaftsstatus nach Angaben der Religionsgemeinschaft in allen Bundesländern.
Religionsgesellschaften können in Deutschland grundsätzlich eigene Rechte und eigenes Vermögen haben. Art. 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung. Darin wird das Eigentum religiöser Gesellschaften und Vereine an ihren Einrichtungen und sonstigem Vermögen ausdrücklich geschützt.
Für das Privateigentum einzelner Menschen gilt zudem Art. 14 des Grundgesetzes. Dort werden Eigentum und Erbrecht gewährleistet. Die Religionszugehörigkeit hebt dieses Recht nicht auf.
Ein Zeuge Jehovas hat deshalb in Deutschland grundsätzlich dieselben zivilrechtlichen Möglichkeiten, ein Haus, Grundstück oder anderes Vermögen zu erwerben, wie andere Bürger auch.
Können Zeugen Jehovas etwas erben?
Ja. Da es kein allgemeines religiöses Verbot von Privateigentum gibt, dürfen Mitglieder grundsätzlich auch Erbschaften annehmen und Vermögen vererben.
In Deutschland schützt Art. 14 GG ausdrücklich sowohl das Eigentum als auch das Erbrecht.
Ob jemand einen Teil seines Vermögens einer Religionsgemeinschaft, seinen Kindern, anderen Familienmitgliedern oder einer gemeinnützigen Organisation hinterlassen möchte, ist davon getrennt zu betrachten.
Eine automatische Übertragung des Nachlasses eines verstorbenen Zeugen Jehovas auf die Religionsgemeinschaft findet allein aufgrund seiner Mitgliedschaft nicht statt.
Müssen Zeugen Jehovas bescheiden leben?
Hier liegt häufig die Ursache für das Missverständnis über Eigentum.
Zeugen Jehovas betonen in ihrer religiösen Literatur immer wieder einen einfachen Lebensstil und warnen vor Materialismus. Daraus lässt sich jedoch kein generelles Besitzverbot ableiten.
Ihre eigene Veröffentlichung zum Thema Reichtum stellt ausdrücklich fest, dass Christen nicht arm sein müssen. Gleichzeitig sollen sie nicht entschlossen danach streben, unbedingt reich zu werden.
Ein Mitglied kann deshalb durchaus ein finanziell erfolgreiches Leben führen. Aus religiöser Sicht soll Geld aber nicht wichtiger werden als Familie, Glauben und religiöse Verpflichtungen.
Dürfen Zeugen Jehovas Eigentum besitzen, wenn sie reich sind?
Ja. Auch ein wohlhabender Mensch kann Zeuge Jehovas sein.
Weder ein hohes Einkommen noch Immobilienbesitz führen automatisch dazu, dass jemand gegen eine Glaubensregel verstößt.
Nach der eigenen Lehre liegt der Schwerpunkt auf der Frage, welche Bedeutung Reichtum für die betreffende Person besitzt. Wohlstand soll nicht zum Maßstab für persönlichen Wert oder Sicherheit werden. Ebenso wird Großzügigkeit gegenüber anderen positiv bewertet.
Was ist mit Bethel-Mitarbeitern?
Eine Besonderheit gibt es bei Menschen, die dauerhaft in bestimmten Einrichtungen der Zeugen Jehovas tätig sind.
Die Religionsgemeinschaft bezeichnet Personen, die in einem sogenannten Bethel arbeiten, als Mitglieder eines religiösen Ordens. Nach offiziellen Angaben erhalten sie für ihre dortige religiöse Tätigkeit keinen normalen Arbeitslohn.
Das darf jedoch nicht auf alle Zeugen Jehovas übertragen werden.
Die meisten Mitglieder führen ein gewöhnliches Berufs- und Privatleben. Selbst Älteste einer Versammlung stehen nach Angaben der Organisation normalerweise nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Religionsgemeinschaft und gehen meist einer normalen Erwerbstätigkeit nach, um für sich und ihre Familie zu sorgen.
Warum glauben manche, Zeugen Jehovas dürften nichts besitzen?
Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe.
Zum einen sprechen Zeugen Jehovas häufig über die Gefahren des Materialismus. Wer diese Aussagen verkürzt wiedergibt, könnte daraus fälschlicherweise schließen, Besitz sei generell unerwünscht.
Zum anderen gibt es innerhalb der Gemeinschaft Menschen, die freiwillig ihr Leben stark vereinfachen, um mehr Zeit für religiöse Tätigkeiten zu haben. Auch das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Mitglieder verpflichtet wären, ihr Vermögen aufzugeben.
Schließlich werden privates Vermögen und das Vermögen der Organisation manchmal miteinander vermischt. Ein Königreichssaal oder ein Verwaltungsgebäude ist jedoch etwas anderes als das private Haus eines einzelnen Mitglieds.
Fazit: Dürfen Zeugen Jehovas Eigentum besitzen?
Ja, Zeugen Jehovas dürfen Eigentum besitzen. Sie können Häuser, Wohnungen, Fahrzeuge, Ersparnisse, Grundstücke und andere Vermögenswerte haben. Sie dürfen außerdem grundsätzlich Vermögen erben und weitervererben.
Die Glaubensgemeinschaft verlangt von gewöhnlichen Mitgliedern keinen generellen Verzicht auf Privateigentum und keine allgemeine Armut. Ihre religiöse Lehre warnt stattdessen vor Geldliebe, übermäßigem Materialismus und dem ausschließlichen Streben nach Reichtum.
Auch die Organisation der Zeugen Jehovas selbst kann Immobilien und anderes Vermögen besitzen. In Deutschland ist die Religionsgemeinschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, während das private Eigentum einzelner Mitglieder von ihrer Religionszugehörigkeit getrennt bleibt.
Die entscheidende Antwort lautet daher: Nicht der Besitz an sich gilt als Problem, sondern nach dem Glaubensverständnis der Zeugen Jehovas die übermäßige Bedeutung, die ein Mensch Geld und materiellen Dingen geben kann.
Mehr lesen: Wer ist India Ria Amarteifio, Star von „Queen Charlotte: A Bridgerton Story“?
Häufig gestellte Fragen zu „Dürfen Zeugen Jehovas Eigentum besitzen?“
Ja. Es gibt kein allgemeines Verbot von Privateigentum. Mitglieder dürfen unter anderem Immobilien, Geld, Fahrzeuge und andere persönliche Gegenstände besitzen.
Ja. Ein Zeuge Jehovas darf ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben und besitzen.
Nein. Normale Mitglieder müssen ihr persönliches Eigentum nicht allein wegen ihrer Religionszugehörigkeit an die Glaubensgemeinschaft übertragen.
Ja. Wohlstand ist nach ihrer offiziellen Lehre nicht grundsätzlich verboten. Kritisiert werden vielmehr Geldliebe und eine zu starke Ausrichtung des Lebens auf materiellen Reichtum.
Ja. Es gibt kein generelles Verbot, ein Bankkonto oder Ersparnisse zu besitzen.
Ja. Mitglieder können grundsätzlich Erbschaften erhalten. In Deutschland sind Eigentum und Erbrecht zudem durch Art. 14 GG geschützt.
Nach Angaben der Religionsgemeinschaft gibt es weder einen verpflichtenden Zehnten noch eine vorgeschriebene Kirchensteuer. Die Finanzierung erfolgt nach ihrer Darstellung durch freiwillige Spenden.
Die Religionsgemeinschaft beziehungsweise ihre Rechtskörperschaften können Immobilien besitzen. Offizielle Quellen nennen unter anderem Kongresssäle, Zweigbüros und andere Gebäude, die für religiöse Aktivitäten genutzt werden.
